Psychotherapeut Nürnberg

Psychotherapieverfahren

Psychotherapiemethoden und -ansätze, Krankenkassenabrechnung

Welche Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Psychotherapie, wenn diese von einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Die Kassenzulassung bekommen Psychotherapeuten nur, wenn sie in einem der sogenannten Richtlinienverfahren ausgebildet sind. Zu den Richtlinienverfahren zählen in Deutschland nur Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie, obwohl auch Verfahren wie Gesprächspsychotherapie und Familientherapie wissenschaftliche Anerkennung genießen.

Freie Therapieplätze in der Praxis für ganzheitliche Psychotherapie:
Rufen Sie mich an: 0911/3755076

Als Kassenpatient benötigen Sie zur Abrechnung bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten keine Überweisung von Arzt sondern legiglich Ihre Krankenkassenkarte.

Die Anzahl der Kassenzulassungen für Psychotherapeuten innerhalb einer Region ist abhängig von der Einwohnerzahl begrenzt. Die kassenärztliche Vereinigung legt in ihrer so genannte Bedarfsplanung fest, wieviele Kassenpsychotherapeuten notwenig sind. Da der tatsächliche Bedarf für Psychotherapie meist höher ist als der ermittelte durchschnittliche Bedarf kommt es dazu, dass auch in Nürnberg die Wartezeit auf einen freien Therapieplatz mehrere Monate betragen kann. Deshalb haben Sie in Ausnahmefällen die Möglichkeit nach Antrag eine kassenbezahlte Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie zu beginnen.

Alternativen zum ambulanten Kassenpsychotherapeuten

Zum Glück gibt es Alternativen: Sie können sich an eine der psychotherapeutischen Notfallambulanzen in Nürnberg wenden oder sich im Akutfall vom Hausarzt in eine psychotherapeutische Klinik einweisen lassen.

Heilpraktikerzusatzversicherungen bezahlen Psychotherapie

Einige Heilpraktikerzusatzversicherungen bezahlen anteilsmäßig die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker. Die können sich dann an einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung wenden oder an einen Heilpraktiker und Psychologen mit Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Vorteile als Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie neben einer kurzen Wartezeit den Vorteil, aus einer großen Anzahl an Therapeuten wählen zu können und nicht an eines der drei Richtlinienverfahren (siehe oben) gebunden zu sein. Es müssen keine Anträge und Berichte an die Krankenkasse geschrieben werden und es gibt keine Einträge in der Versicherungsakte (wichtig z.B. bei einem späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung).

Vorteile im Überblick
  • Kürzere Wartezeit vermeidet chronifizierung der Beschwerden.
  • Größere Auswahl an Behandlern.
  • Größere Auswahl an Therapiemethoden
  • Kein Gutachten für die Krankenkasse nötig (Krankenversicherungen zahlen nur bei sogenannten „Störungen mit Krankheitswert“)
  • Kein Eintrag in der Versicherungsakte (wichtig u.a. beim Abschluss von bestimmten Versicherungen, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Sie selbst bestimmen die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen.